Das Abstandshonorar dient der Agentur zur Abgeltung von Vorleistungen für eine Konzeptpräsentation. Entscheidet sich der Auftraggeber nach der Präsentation nicht zur Beauftragung, kommt das vereinbarte Abstandshonorar zum Tragen.
Durch Bezahlung dieses Honorars erlangt der Auftraggeber aber keinerlei Nutzungsrechte für die präsentierten Inhalte und Ideen. Zertifizierte Agenturen ist die unentgeltliche Konzeptpräsentation untersagt, weshalb die Höhe des Abstandshonorars unbedingt vor Beauftragung zu einer Präsentation geklärt werden sollte!